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Ablauf im Schadenfall
Erfassung des Auftrages
Wir sind jederzeit telefonisch für Sie erreichbar.
Wir erfassen Ihren Auftrag und klären mit Ihnen alle vorab wichtigen Fragen.
Zudem nehmen wir die Eckdaten des Fahrzeugs auf und beantworten Ihre Fragen zu Ablauf, Preisen und Ihren Möglichkeiten.
Abstimmung des Termins
Sobald Sie uns einen Auftrag erteilt haben, stimmen wir mit Ihnen einen Termin zur Begutachtung Ihres Fahrzeuges ab.
Gerne kommen wir dafür zu Ihnen, in Ihre Werkstatt oder zum Unfallort.
Aufnahme des Schadens
Bei der Besichtigung des Fahrzeugschadens wird dieser aufgenommen, fotografisch dokumentiert und kalkuliert.
Erstellung des Gutachtens
Wir tragen alle relevanten Daten zusammen, so dass diese auch für einen Laien verständlich sind und erstellen das Gutachten.
Bereitstellung des Gutachtens
Das Gutachten wird in der Regel an die zum Eintritt verpflichtete Versicherung bzw. Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht versandt.
Sie erhalten selbstverständlich eine Kopie des Gutachtens.
Zahlungsabwicklung
Bei nicht verschuldeten Verkehrsunfällen lassen wir uns unsere Gutachterkosten abtreten, so dass die zum Eintritt verpflichtete Versicherung bzw.
Ihr Rechtsanwalt die Gutachterkosten mit uns abrechnen.
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