NEIN!
Der Kfz-Sachverständige der gegnerischen Versicherung vertritt in aller Regel die Interessen der Versicherungsgesellschaft, da diese den Schaden zahlen muss.
Achten Sie daher auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der sich für Ihre Interessen stark macht. Nur so ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt und festgesetzt werden.