Nach § 10 der BetrSichV hat der Unternehmer sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme, sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden.
Darüber hinaus unterliegen Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch eine befähigte Person.
Gerne übernehmen wir für Ihre Arbeitsmittel die jährlich wiederkehrenden UVV(Unfallverhütungsvorschriften) Prüfungen, sowie die Terminüberwachung mit Erinnerungsservice.