Wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen. In diesem Fall stehen wir Ihnen für die Ermittlung der schadenrelevanten Positionen Ihres beschädigten Fahrzeugs zur Verfügung. Das Schadengutachten dient der Feststellung der Schadensart und Schadenhöhe, ebenso wird der Wiederbeschaffungswert, Restwert, unter Umständen eine Wertminderung und dem üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung errechnet.
Ein Schadengutachten ist damit die Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung.
Der Geschädigte kann dabei selbst wählen, ob er das Fahrzeug tatsächlich reparieren und sich die Reparatur bezahlen lässt oder ob er den Schaden von einem Gutachter schätzen und sich in bar auszahlen lässt.
Es ist dem Geschädigten selbst überlassen, ob er sein Fahrzeug repariert, verkauft oder trotz Schaden weiter nutzt.
Wichtig: Lassen Sie sich als Geschädigter nicht darauf ein, dass die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen rausschickt.
Der Sachverständige der Versicherung vertritt in aller Regel die Interessen der eigenen Versicherungsgesellschaft, die den Schaden bezahlen muss.
Achten Sie daher auf einen unabhängigen Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt.
Denn nur so ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt und festgesetzt werden.
Das Schadengutachten des Sachverständigen betrifft jedoch ausschließlich den reinen Schaden am Fahrzeug.
Neben dem Schadenumfang am Fahrzeug können darüber hinaus weitere Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Dazu zählen Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc. Für die Geltendmachung dieser Ansprüche und der Klärung des Schadens ist der Sachverständige nicht befugt aktiv zu werden. Es sind hierfür weitere Parteien wie beispielsweise Mediziner, Rechtsanwälte, etc. hinzuzuziehen.